Die Farbe von Kristall

Ein historischer Kriminalroman

 

zur Bilderreisen-Übersicht

 

Polizeiarbeit/Kriminalistik um 1900 bis zum ersten Weltkrieg

 

Ganz gleich, ob es sich um einen Hühnerdiebstahl oder einen Mordfall handelt - wenn eine Straftat begangen und der Polizei bekannt wird, schließen sich drei wesentliche Fragen an: Wer war der Täter? Wo ist der Täter? Wie kann ich ihm die Tat beweisen? Der Identifizierung folgen Fahndung und Festnahme. Eine Verurteilung bedingt jedoch den zweifelsfreien Beweis. An dieser polizeilichen (und juristischen) Weisheit hat sich seit dem Ende des 19. Jahrhunderts nicht viel geändert, wohl aber an den Methoden und Möglichkeiten, die der Polizei und der Justiz zur Verfügung stehen. 

 

Zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde Paris zum „Mekka der europäischen Polizeiverwaltungen“, denn endlich schien eine Methode gefunden zu sein, mit der man Verbrecher identifizieren konnte. Diese Methode nannte man Anthropometrie, oder nach seinem Erfinder Alphonse Bertillon, Bertillonage, und sie eroberte bis zur Jahrhundertwende fast die ganze Welt. Bertillons Identifizierungssystem beruhte auf der Vornahme akribischer Messungen verschiedener Körperteile und wurde ergänzt durch das sogenannte Portrait parlé, einer „Beschreibung von Verbrechern in Worten“, die alle sichtbaren Merkmale des Kopfes in Begriffen und diese wiederum in Buchstabenfolgen ausdrückte und so zu einer „eindeutigen Formel“ des jeweiligen Verbrechers führen sollte, eine, wie sich später herausstellte, unbrauchbare Wortakrobatik, die sich für eine Anwendung in der Praxis als untauglich erwies.

Als die europäischen Polizeichefs zu Bertillon reisten, hatten sie (obwohl es durchaus diverse Veröffentlichungen darüber gab) so gut wie keine Ahnung von der Existenz und der Effizienz der Daktyloskopie, also des Fingerabdruckverfahrens. 1896 begann der Einzug der Bertillonage im deutschen Kaiserreich mit der Einrichtung eines Messbüros in der Dresdner Kriminalpolizei. Verantwortlich dafür war der Leiter der Kriminalpolizei und spätere Polizeipräsident von Dresden, Koettig. Es folgten die Hamburger Kriminalpolizei und Berlin. 1897 wurde auf einer „Allgemeinen Deutschen Polizeikonferenz“ beschlossen, die Bertillonage in allen deutschen Bundesstaaten zur Grundlage des Erkennungsdienstes zu machen. In Frankfurt wurde 1900 ein kriminalpolizeilicher Erkennungsdienst eingerichtet, der unter anderem eine aus rund 3000 Lichtbildern bestehende Verbrecherkartei umfasste.

Mit der „Eroberung ganz Deutschlands“ erlebte Bertillon einen seiner größten Triumphe, aber lange konnte er sich nicht daran erfreuen. Bereits 1903 setzte sich der nunmehrige Polizeipräsident Koettig in Dresden mit der Aufgabe der letztlich umständlichen Bertillonage und der Einführung der Daktyloskopie wiederum an die Spitze der deutschen Polizeiverwaltungen. Am 24. Oktober 1903 führte ganz Sachsen das Fingerabdruckverfahren ein. Im gleichen Jahr begannen Hamburg und Berlin mit dem Sammlung daktyloskopischer Karten, die anderen Länder und Städte zogen erst später nach, München zum Beispiel 1908.

Immer wieder wurden Zweifel an dem Identifizierungsmittel Fingerabdruck geäußert, die aber nach ersten großen Ermittlungserfolgen verstummten. Gleiches galt für den Fingerabdruck als Beweismittel vor Gericht. Zwar wurde er in dem einen oder anderen Fall bereits (neben anderen Beweismitteln) als Indiz angeführt (im Mordfall Lichtenstein 1904 wohl erstmals in Deutschland!), aber als unumstößliches Beweismittel wurde er erst nach einem aufsehenerregenden Doppelmordprozess in London 1905 akzeptiert, der als Fall der Deptford-Mörder in die Kriminalgeschichte einging. Im Gegensatz zu anderen Gerichtsverfahren erfolgte die Verurteilung der bis zuletzt leugnenden Angeklagten lediglich aufgrund eines Fingerabdruckes. Nach dem Urteilsspruch legten die Mörder ein Geständnis ab und bestätigten somit im nachhinein die Richtigkeit des neuen Beweismittels.

Bis zum ersten Weltkrieg verdrängte die Daktyloskopie auch in Frankreich die Bertillonage. Alphonse Bertillon hatte sich bis zuletzt der Einsicht verwehrt, dass sein System dem Fingerabdruckverfahren unterlegen sei. Krank und verbittert starb er am 13. Februar 1914. 

 

Stellte der „Vater der wissenschaftlichen Kriminalistik“, Bertillon, noch sein eigenes System in den Mittelpunkt, reifte bald die Erkenntnis, dass die Aufklärung von Verbrechen nicht mehr Sache eines einzelnen, sondern Resultat des Zusammenwirkens aller Disziplinen war: Es entstand die Kriminalistik, die Wissenschaft von der systematischen Bekämpfung des Verbrechens. Zu ihrem Schöpfer wurde der aus Graz stammende Untersuchungsrichter Dr. Hans Groß, der unter anderem eine professionelle Schulung der Polizeibeamten forderte und nicht müde wurde, die Bedeutung der Beweissicherung am Tatort zu betonen. Groß gründete 1898 das „Archiv für Kriminalanthropologie und Kriminalistik“ und 1912 das „Kriminalistische Institut“ an der Grazer Universität, weltweit die erste Einrichtung dieser Art, die der Lehre vom Verbrechen den Weg in die Hochschule öffnete.

Nicht zuletzt von Graz aus nahm die Kriminaltechnik einen ungeahnten Aufschwung. Die Photographie entwickelte sich zu einem bedeutsamen kriminalistischen Instrument der Tatortaufnahme und Spurensicherung, aus der Medizin war längst die Sparte der Gerichtsmedizin hervorgegangen, zu deren Aufgabe es gehörte, Spuren an Tatorten, Opfern  und Verdächtigen zu untersuchen und auszuwerten. Einen breiten Raum nahmen hier die Untersuchungs- und Nachweismöglichkeiten von Giften und naturgemäß von Blutspuren ein.

Zwar kannte man seit Mitte des 19. Jahrhunderts diverse Methoden, Blutspuren festzustellen, unmöglich war jedoch die Unterscheidung, ob es sich um Tier- oder Menschenblut handelte. 1901 veröffentlichte Paul Uhlenhuth, Assistent am Hygienischen Institut der Universität Greifswald, seine Methode der forensischen Blutdifferenzierung, die erstmals in einer Gerichtsverhandlung 1902 zur Überführung eines Täters angewandt, aber erst in einem weiteren Prozess im Dezember 1904, in dem es um den Sexualmord an dem 9jährigen Schulmädchen Lucie Berlin in Berlin ging, weltweit bekannt und anerkannt wurde. Die Faszination dieser neuen Methode war so groß, dass niemand – nicht einmal der Verteidiger des Angeklagten - den Einwand erhob, dass mit dem Nachweis von Menschenblut noch nicht bewiesen war, dass es sich um das Blut des Angeklagten handelte.

Ein ebenfalls im Jahr 1901 veröffentlichtes Referat des Wiener Wissenschaftlers Karl Landsteiner über die Unterscheidung verschiedener Blutgruppen, ein weiterer Meilenstein in der Blutspurenkunde, wurde in seiner Bedeutung für die Medizin und für die Kriminalistik lange Zeit verkannt.1925 bestimmte die Deutsche Gesellschaft für Gerichtliche Medizin die Landsteinersche Reaktion erstmals zum Verhandlungsgegenstand.

 

Die Idee, der Kriminalpolizei selbst naturwissenschaftliche Laboratorien anzugliedern und damit Toxikologen zu Kriminalisten zu machen, entstand schon vor der Jahrhundertwende, wurde aber erst 1911 durch Gründung eines ersten chemischen Polizeilabors in Dresden verwirklicht. In den Jahren bis zum ersten Weltkrieg blieb das Feld der forensischen Chemie weitgehend sogenannten Gerichtschemikern überlassen, Wissenschaftlern aus Leidenschaft für die Sache wie Paul Jeserich in Berlin oder Dr. Georg Popp in Frankfurt, die in eigenen, oft behelfsmäßigen Laboratorien arbeiteten und sich für alle Gebiete der forensischen Wissenschaften interessierten. Sie untersuchten nicht nur verschiedenste Spuren, sondern traten auch vor Gericht als Sachverständige auf, wie z. B. Dr. Popp in der Gerichtsverhandlung im Mordfall Lichtenstein.

Zur gleichen Zeit, als Dr. Hans Groß sein wissenschaftliches System der Kriminalistik erarbeitete, erlebte die literarische Kriminalgeschichte in Gestalt des Detektivs Sherlock Holmes eine ungeahnte Blüte. Die lediglich durch genialische Kombinationskunst eines Einzelnen erfolgende „Verbrechensaufklärung“, wie sie der schottische Arzt Dr. Conan Doyle seinen legendären Detektiv betreiben ließ, war das genaue Gegenteil dessen, was Dr. Groß sich unter einer Kriminaluntersuchung vorstellte, prägte aber nichtsdestotrotz jahrzehntelang das Bild von Kriminalistik in der Öffentlichkeit. In kriminalistischen Lehrbüchern dieser Zeit wird das Phänomen „Sherlock Holmes“ immer wieder erwähnt und (kritisch) gewürdigt, zumal sein Schöpfer zumindest in den ersten Abenteuern seines Helden die Bedeutung einer gründlichen und wissenschaftlich fundierten Tatortarbeit und Spurensuche – dies wiederum ganz im Sinne von Groß –  hochschätzte. 

 

Ein Lehrsystem ganz anderer Art bildeten die bis heute heftig umstrittenen Thesen des italienischen Irren- und Gefängnisarztes Cesare Lombroso vom „geborenen Verbrecher“. Erstmals 1869 in einer Studie öffentlich vorgestellt, glaubte Lombroso, dass Wesen und Verhalten von Verbrechern nicht durch die Umwelt hervorgerufen, sondern ihnen angeboren seien und dass sich diese „Verbrechertypen“ durch bestimmte körperliche Merkmale, zum Beispiel eine besonders kleine Schädelkapazität, abgeplatteten Hinterkopf, fliehende Stirn und anderes auszeichneten. Die Annahme des geborenen Verbrechers und seine Erkennbarkeit durch äußerliche Merkmale finden sich zum Beispiel auch in der Berichterstattung über den Kriminalfall Lichtenstein in der Frankfurter Zeitung und Handelsblatt. Genaueste Beschreibungen der anatomischen Gesichtsmerkmale der beiden Mörder Stafforst und Groß dienten dem Berichterstatter zur Bestimmung des Grades ihrer Verbrechernatur. 

In mehr als 30 Jahren untersuchte Lombroso über 27 000 Verbrecher und ebenso viele „Normale“, um seine Theorie wissenschaftlich zu untermauern. Allerdings kam es Lombroso nicht nur auf die Darstellung dieser (längst widerlegten) „Kainszeichen“ an, sondern vor allem auch um die Aufhellung der Psyche von Kriminellen. Damit legte er einen Grundstein für die Entwicklung vom Tat- zum Täterstrafrecht.

Bei aller (berechtigter) Kritik an Lombrosos Thesen schuf er wesentliche Grundlagen für die Entwicklung der Kriminalpsychologie und der Kriminalanthropologie (Wissenschaft vom Menschen und seiner Entwicklung). 

 

Schon vor der Jahrhundertwende hatte die Bevölkerung in Deutschland rapide zugenommen, ebenso entwickelten sich Technik und Verkehr in starkem Maße. An die Stelle des örtlich tätigen Straftäters trat zunehmend der „reisende Kriminelle“, dem ohne eine überörtliche Zusammenarbeit der Polizeien nicht  mehr erfolgversprechend zu beizukommen war. Mit der Telegraphie und dem Telephon, den verbesserten Möglichkeiten der Photographie und der Vervielfältigungstechniken entwickelten sich aber auch die polizeilichen Fahndungsmöglichkeiten. So wurde es möglich, zeitnah Personenfahndungen und den Austausch und den Abgleich von Daten vorzunehmen.

Der Ermittlungserfolg im Kriminalfall Lichtenstein steht beispielhaft für diese Entwicklung: Durch den Austausch von polizeilichen Erkenntnissen konnten die Täter recht schnell identifiziert werden. Der Fall Lichtenstein zeigte darüber hinaus die zunehmende Bedeutung einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Presse und Polizei, die nicht zuletzt aufgrund des unterschiedlichen Selbstverständnisses auf beiden Seiten bis heute kritische Begleitung erfährt.

 

Am 1. Februar 1903 trat mit Henriette Arendt in Deutschland erstmals eine Frau in Polizeidienst ein. Zehn Jahre später gab es in neunzehn deutschen Städten weibliche Polizei. Die Anstöße zu ihrer Einrichtung erfolgten vor dem Hintergrund einer gegen Ende des 19. Jahrhunderts zunehmenden international kooperierenden Frauenbewegung, deren Ziel weniger das Schaffen neuer Erwerbsmöglichkeiten für Frauen war, sondern der Kampf gegen die Praxis männlicher Staatsgewalt, wobei sich die Hauptkritik gegen die Sittenpolizei richtete. Als Gegenmodell forderten die Feministinnen eine „organisierte Mütterlichkeit“, also eine ausdrücklich fürsorgerische und nicht polizeilich ausgerichtete Tätigkeit der weiblichen Angestellten, was sich auch in den Berufsbezeichnungen „Fürsorgedamen“ oder „Polizeimatronen“ ausdrückte. Die Einstellung von Frauen bei der Polizei wurde als pragmatischer Zwischenschritt zur Abschaffung des § 361,6 Strafgesetzbuch gesehen, der es jedem Polizeibeamten erlaubte, jede beliebige Frau unter dem bloßen Verdacht der gewerbsmäßigen Unzucht auf eine Polizeiwache zu bringen und amtsärztlich untersuchen zu lassen. Übergriffe und potentielles männliches Fehlverhalten sollten durch die Einstellung der Polizeiassistentinnen unterbunden werden.

Gleichwohl waren die Anstellungsbedingungen und Tätigkeitsgebiete der ersten Polizeiassistentinnen in den deutschen Ländern sehr unterschiedlich. Zum Teil wurden sie durch die Gemeinde (Stuttgart), zum Teil von Vereinen (Danzig, Bielefeld) oder Polizeiverwaltungen (Dresden, Altona), zum Teil gemeinsam von der Polizei und einem Verein angestellt (Frankfurt am Main). Ihre Tätigkeitsgebiete umfassten neben der Betreuung der Prostituierten auch Jugendfürsorge, Armenpflege, Gefangenenfürsorge, Kontrolle von Pflegekindern.

In Frankfurt am Main erfolgte 1907 eine Neuregelung des polizeilichen Kostkinderwesens. Im gleichen Jahr wurde vom Polizeipräsidium in Fürsorgeerziehungsangelegenheiten eine Beamtin des Vereins Kinderschutz neben dem Polizeilichen Ermittlungsdienst beschäftigt.

Mit Laura Rothe, der fiktiven Heldin im Roman, habe ich diese Entwicklung drei Jahre vorweggenommen.

 

  

 

 

Kriminalwache

  

 

 



polizeilicher Erkennungsdienst bei der Arbeit

 

 

 



Schreibmaschinensaal

 

 

 

 

 

Erkennungsdienstliches Photolabor

 

 

 

 

Botenmeisterei

 

 

 

 

Abnahme von Fingerabdrücken anno 1900

 

 

 

 

Erkennungsdienstliche Messkarte des Lichtensteinmörders, Blatt 1 (Name entfernt)

 

 

 

 

Erkennungsdienstliche Messkarte des Lichtensteinmörders, Blatt 2

Am unteren Rand befinden sich die Originalfingerabdrücke des Mörders 

(Bevor sich das Fingerabdruckverfahren durchsetzte, nahm man oft einige Fingerabdrücke in die Messkarten auf. Mit dieser Methode war allerdings eine Identifizierung nur schwer möglich.)

 

 

 

 

 

Totenmasken von Hingerichteten (Hamburg, um 1910)

"Ganz mit Recht und im Einklang mit dem gesunden Volksempfinden verhängt das Gesetz über den Mörder die Todesstrafe. Sie ist nach § 13 StGB durch Enthauptung zu vollziehen." 

aus: Gustav Roscher, Großstadtpolizei, Ein praktisches Handbuch der deutschen Polizei, Hamburg 1912

 

 

 

 

 

 

"Kinder des Vaterlandes, Neues vom Kinderhandel", Publikation von Henriette Arendt, Deutschlands erster Polizeiassistentin 

(Sie können einen Auszug daraus lesen, wenn Sie aufs Cover klicken) 

 

 

(Der Text befindet sich - leicht abgewandelt - auch im Anhang meines Romans, ebenso der Auszug aus dem Buch von Henriette Arendt.) 

 

 

zur "Bilderreisen-Übersicht"

zurück zu "Kristall"

zu: Geschichte der Kriminalistik im 19. Jahrhundert 

zu Polizei

 

 

 

 

Homepage  Schlagwortverzeichnis  Buchverkauf  Rubrikenübersicht   IPF