Ganz gleich, ob es sich um
einen Hühnerdiebstahl oder einen Mordfall handelt - wenn eine Straftat
begangen und der Polizei bekannt wird, schließen sich drei wesentliche
Fragen an: Wer war der Täter? Wo ist der Täter? Wie kann ich ihm die Tat
beweisen? Der Identifizierung folgen Fahndung und Festnahme. Eine
Verurteilung bedingt jedoch den zweifelsfreien Beweis. An dieser
polizeilichen (und juristischen) Weisheit hat sich seit dem Ende des 19.
Jahrhunderts nicht viel geändert, wohl aber an den Methoden und Möglichkeiten,
die der Polizei und der Justiz zur Verfügung stehen.
Zum Ende des 19.
Jahrhunderts wurde Paris zum „Mekka der europäischen
Polizeiverwaltungen“, denn endlich schien eine Methode gefunden zu sein,
mit der man Verbrecher identifizieren konnte. Diese Methode nannte man Anthropometrie,
oder nach seinem Erfinder Alphonse Bertillon, Bertillonage, und sie
eroberte bis zur Jahrhundertwende fast die ganze Welt. Bertillons
Identifizierungssystem beruhte auf der Vornahme akribischer Messungen
verschiedener Körperteile und wurde ergänzt durch das sogenannte Portrait
parlé, einer „Beschreibung von Verbrechern in Worten“, die alle
sichtbaren Merkmale des Kopfes in Begriffen und diese wiederum in
Buchstabenfolgen ausdrückte und so zu einer „eindeutigen Formel“ des
jeweiligen Verbrechers führen sollte, eine, wie sich später
herausstellte, unbrauchbare Wortakrobatik, die sich für eine Anwendung in
der Praxis als untauglich erwies.
Als die europäischen
Polizeichefs zu Bertillon reisten, hatten sie (obwohl es durchaus diverse
Veröffentlichungen darüber gab) so gut wie keine Ahnung von der Existenz
und der Effizienz der Daktyloskopie, also des Fingerabdruckverfahrens.
1896 begann der Einzug der Bertillonage im deutschen Kaiserreich
mit der Einrichtung eines Messbüros in der Dresdner Kriminalpolizei.
Verantwortlich dafür war der Leiter der Kriminalpolizei und spätere
Polizeipräsident von Dresden, Koettig. Es folgten die Hamburger
Kriminalpolizei und Berlin. 1897 wurde auf einer „Allgemeinen Deutschen
Polizeikonferenz“ beschlossen, die Bertillonage in allen deutschen
Bundesstaaten zur Grundlage des Erkennungsdienstes zu machen. In Frankfurt
wurde 1900 ein kriminalpolizeilicher Erkennungsdienst eingerichtet, der
unter anderem eine aus rund 3000 Lichtbildern bestehende Verbrecherkartei
umfasste.
Mit der „Eroberung ganz
Deutschlands“ erlebte Bertillon einen seiner größten Triumphe, aber
lange konnte er sich nicht daran erfreuen. Bereits 1903 setzte sich der
nunmehrige Polizeipräsident Koettig in Dresden mit der Aufgabe der
letztlich umständlichen Bertillonage und der Einführung der
Daktyloskopie wiederum an die Spitze der deutschen Polizeiverwaltungen. Am
24. Oktober 1903 führte ganz Sachsen das Fingerabdruckverfahren ein. Im
gleichen Jahr begannen Hamburg und Berlin mit dem Sammlung
daktyloskopischer Karten, die anderen Länder und Städte zogen erst später
nach, München zum Beispiel 1908.
Immer wieder wurden
Zweifel an dem Identifizierungsmittel Fingerabdruck geäußert, die aber
nach ersten großen Ermittlungserfolgen verstummten. Gleiches galt für
den Fingerabdruck als Beweismittel vor Gericht. Zwar wurde er in dem einen
oder anderen Fall bereits (neben anderen Beweismitteln) als Indiz angeführt
(im Mordfall Lichtenstein 1904 wohl erstmals in Deutschland!), aber als
unumstößliches Beweismittel wurde er erst nach einem aufsehenerregenden
Doppelmordprozess in London 1905 akzeptiert, der als Fall der
Deptford-Mörder in die Kriminalgeschichte einging. Im Gegensatz zu
anderen Gerichtsverfahren erfolgte die Verurteilung der bis zuletzt
leugnenden Angeklagten lediglich aufgrund eines Fingerabdruckes. Nach dem
Urteilsspruch legten die Mörder ein Geständnis ab und bestätigten somit
im nachhinein die Richtigkeit des neuen Beweismittels.
Bis zum ersten Weltkrieg
verdrängte die Daktyloskopie auch in Frankreich die Bertillonage.
Alphonse Bertillon hatte sich bis zuletzt der Einsicht verwehrt, dass sein
System dem Fingerabdruckverfahren unterlegen sei. Krank und verbittert
starb er am 13. Februar 1914.
Stellte der „Vater der
wissenschaftlichen Kriminalistik“, Bertillon, noch sein eigenes System
in den Mittelpunkt, reifte bald die Erkenntnis, dass die Aufklärung von
Verbrechen nicht mehr Sache eines einzelnen, sondern Resultat des
Zusammenwirkens aller Disziplinen war: Es entstand die Kriminalistik, die
Wissenschaft von der systematischen Bekämpfung des Verbrechens. Zu ihrem
Schöpfer wurde der aus Graz stammende Untersuchungsrichter Dr. Hans Groß,
der unter anderem eine professionelle Schulung der Polizeibeamten forderte
und nicht müde wurde, die Bedeutung der Beweissicherung am Tatort zu
betonen. Groß gründete 1898 das „Archiv für Kriminalanthropologie und
Kriminalistik“ und 1912 das „Kriminalistische Institut“ an der
Grazer Universität, weltweit die erste Einrichtung dieser Art, die der
Lehre vom Verbrechen den Weg in die Hochschule öffnete.
Nicht zuletzt von Graz aus
nahm die Kriminaltechnik einen ungeahnten Aufschwung. Die Photographie
entwickelte sich zu einem bedeutsamen kriminalistischen Instrument der
Tatortaufnahme und Spurensicherung, aus der Medizin war längst die Sparte
der Gerichtsmedizin hervorgegangen, zu deren Aufgabe es gehörte, Spuren
an Tatorten, Opfern und Verdächtigen
zu untersuchen und auszuwerten. Einen breiten Raum nahmen hier die
Untersuchungs- und Nachweismöglichkeiten von Giften und naturgemäß von
Blutspuren ein.
Zwar kannte man seit Mitte
des 19. Jahrhunderts diverse Methoden, Blutspuren festzustellen, unmöglich
war jedoch die Unterscheidung, ob es sich um Tier- oder Menschenblut
handelte. 1901 veröffentlichte Paul Uhlenhuth, Assistent am Hygienischen
Institut der Universität Greifswald, seine Methode der forensischen
Blutdifferenzierung, die erstmals in einer Gerichtsverhandlung 1902 zur Überführung
eines Täters angewandt, aber erst in einem weiteren Prozess im Dezember
1904, in dem es um den Sexualmord an dem 9jährigen Schulmädchen Lucie
Berlin in Berlin ging, weltweit bekannt und anerkannt wurde. Die
Faszination dieser neuen Methode war so groß, dass niemand – nicht
einmal der Verteidiger des Angeklagten - den Einwand erhob, dass mit dem
Nachweis von Menschenblut noch nicht bewiesen war, dass es sich um das
Blut des Angeklagten handelte.
Ein ebenfalls im Jahr 1901
veröffentlichtes Referat des Wiener Wissenschaftlers Karl Landsteiner über
die Unterscheidung verschiedener Blutgruppen, ein weiterer Meilenstein in
der Blutspurenkunde, wurde in seiner Bedeutung für die Medizin und für
die Kriminalistik lange Zeit verkannt.1925 bestimmte die Deutsche
Gesellschaft für Gerichtliche Medizin die Landsteinersche Reaktion
erstmals zum Verhandlungsgegenstand.
Die Idee, der
Kriminalpolizei selbst naturwissenschaftliche Laboratorien anzugliedern
und damit Toxikologen zu Kriminalisten zu machen, entstand schon vor der
Jahrhundertwende, wurde aber erst 1911 durch Gründung eines ersten
chemischen Polizeilabors in Dresden verwirklicht. In den Jahren bis zum
ersten Weltkrieg blieb das Feld der forensischen Chemie weitgehend
sogenannten Gerichtschemikern überlassen, Wissenschaftlern aus
Leidenschaft für die Sache wie Paul Jeserich in Berlin oder Dr. Georg
Popp in Frankfurt, die in eigenen, oft behelfsmäßigen Laboratorien
arbeiteten und sich für alle Gebiete der forensischen Wissenschaften
interessierten. Sie untersuchten nicht nur verschiedenste Spuren, sondern
traten auch vor Gericht als Sachverständige auf, wie z. B. Dr. Popp in der
Gerichtsverhandlung im Mordfall Lichtenstein.
Zur gleichen Zeit, als Dr.
Hans Groß sein wissenschaftliches System der Kriminalistik erarbeitete,
erlebte die literarische Kriminalgeschichte in Gestalt des Detektivs
Sherlock Holmes eine ungeahnte Blüte. Die lediglich durch genialische
Kombinationskunst eines Einzelnen erfolgende „Verbrechensaufklärung“,
wie sie der schottische Arzt Dr. Conan Doyle seinen legendären Detektiv
betreiben ließ, war das genaue Gegenteil dessen, was Dr. Groß sich unter
einer Kriminaluntersuchung vorstellte, prägte aber nichtsdestotrotz
jahrzehntelang das Bild von Kriminalistik in der Öffentlichkeit. In
kriminalistischen Lehrbüchern dieser Zeit wird das Phänomen „Sherlock
Holmes“ immer wieder erwähnt und (kritisch) gewürdigt, zumal sein Schöpfer
zumindest in den ersten Abenteuern seines Helden die Bedeutung einer gründlichen
und wissenschaftlich fundierten Tatortarbeit und Spurensuche – dies
wiederum ganz im Sinne von Groß –
hochschätzte.
Ein Lehrsystem ganz
anderer Art bildeten die bis heute heftig umstrittenen Thesen des
italienischen Irren- und Gefängnisarztes Cesare Lombroso vom „geborenen
Verbrecher“. Erstmals 1869 in einer Studie öffentlich vorgestellt,
glaubte Lombroso, dass Wesen und Verhalten von Verbrechern nicht durch die
Umwelt hervorgerufen, sondern ihnen angeboren seien und dass sich diese
„Verbrechertypen“ durch bestimmte körperliche Merkmale, zum Beispiel
eine besonders kleine Schädelkapazität, abgeplatteten Hinterkopf,
fliehende Stirn und anderes auszeichneten. Die Annahme des geborenen
Verbrechers und seine Erkennbarkeit durch äußerliche Merkmale finden
sich zum Beispiel auch in der Berichterstattung über den Kriminalfall
Lichtenstein in der Frankfurter Zeitung und Handelsblatt. Genaueste
Beschreibungen der anatomischen Gesichtsmerkmale der beiden Mörder
Stafforst und Groß dienten dem Berichterstatter zur Bestimmung des Grades
ihrer Verbrechernatur.
In mehr als 30 Jahren untersuchte Lombroso über
27 000 Verbrecher und ebenso viele „Normale“, um seine Theorie
wissenschaftlich zu untermauern. Allerdings kam es Lombroso nicht nur auf
die Darstellung dieser (längst widerlegten) „Kainszeichen“ an,
sondern vor allem auch um die Aufhellung der Psyche von Kriminellen. Damit
legte er einen Grundstein für die Entwicklung vom Tat- zum Täterstrafrecht.
Bei aller (berechtigter)
Kritik an Lombrosos Thesen schuf er wesentliche Grundlagen für die
Entwicklung der Kriminalpsychologie und der Kriminalanthropologie
(Wissenschaft vom Menschen und seiner Entwicklung).
Schon vor der
Jahrhundertwende hatte die Bevölkerung in Deutschland rapide zugenommen,
ebenso entwickelten sich Technik und Verkehr in starkem Maße. An die
Stelle des örtlich tätigen Straftäters trat zunehmend der „reisende
Kriminelle“, dem ohne eine überörtliche Zusammenarbeit der Polizeien
nicht mehr erfolgversprechend zu beizukommen war. Mit der
Telegraphie und dem Telephon, den verbesserten Möglichkeiten der
Photographie und der Vervielfältigungstechniken entwickelten sich aber
auch die polizeilichen Fahndungsmöglichkeiten. So wurde es möglich,
zeitnah Personenfahndungen und den Austausch und den Abgleich von Daten
vorzunehmen.
Der Ermittlungserfolg im
Kriminalfall Lichtenstein steht beispielhaft für diese Entwicklung: Durch
den Austausch von polizeilichen Erkenntnissen konnten die Täter recht
schnell identifiziert werden. Der Fall Lichtenstein zeigte darüber hinaus
die zunehmende Bedeutung einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen
Presse und Polizei, die nicht zuletzt aufgrund des unterschiedlichen
Selbstverständnisses auf beiden Seiten bis heute kritische Begleitung erfährt.
Am 1. Februar 1903 trat
mit Henriette Arendt in Deutschland erstmals eine Frau in Polizeidienst
ein. Zehn Jahre später gab es in neunzehn deutschen Städten weibliche
Polizei. Die Anstöße zu ihrer Einrichtung erfolgten vor dem Hintergrund
einer gegen Ende des 19. Jahrhunderts zunehmenden international
kooperierenden Frauenbewegung, deren Ziel weniger das Schaffen neuer
Erwerbsmöglichkeiten für Frauen war, sondern der Kampf gegen die Praxis
männlicher Staatsgewalt, wobei sich die Hauptkritik gegen die
Sittenpolizei richtete. Als Gegenmodell forderten die Feministinnen eine
„organisierte Mütterlichkeit“, also eine ausdrücklich fürsorgerische
und nicht polizeilich ausgerichtete Tätigkeit der weiblichen
Angestellten, was sich auch in den Berufsbezeichnungen „Fürsorgedamen“
oder „Polizeimatronen“ ausdrückte. Die Einstellung von Frauen bei der
Polizei wurde als pragmatischer Zwischenschritt zur Abschaffung des § 361,6 Strafgesetzbuch gesehen, der es jedem Polizeibeamten erlaubte, jede
beliebige Frau unter dem bloßen Verdacht der gewerbsmäßigen Unzucht auf
eine Polizeiwache zu bringen und amtsärztlich untersuchen zu lassen. Übergriffe
und potentielles männliches Fehlverhalten sollten durch die Einstellung
der Polizeiassistentinnen unterbunden werden.
Gleichwohl waren die
Anstellungsbedingungen und Tätigkeitsgebiete der ersten
Polizeiassistentinnen in den deutschen Ländern sehr unterschiedlich. Zum
Teil wurden sie durch die Gemeinde (Stuttgart), zum Teil von Vereinen
(Danzig, Bielefeld) oder Polizeiverwaltungen (Dresden, Altona), zum Teil
gemeinsam von der Polizei und einem Verein angestellt (Frankfurt am Main).
Ihre Tätigkeitsgebiete umfassten neben der Betreuung der Prostituierten
auch Jugendfürsorge, Armenpflege, Gefangenenfürsorge, Kontrolle von
Pflegekindern.
In Frankfurt am Main
erfolgte 1907 eine Neuregelung des polizeilichen Kostkinderwesens. Im
gleichen Jahr wurde vom Polizeipräsidium in Fürsorgeerziehungsangelegenheiten
eine Beamtin des Vereins Kinderschutz neben dem Polizeilichen
Ermittlungsdienst beschäftigt.
Mit Laura Rothe, der
fiktiven Heldin im Roman, habe ich diese Entwicklung drei Jahre
vorweggenommen.